E10 Service Informationen

Seit Ende 2010 müssen alle EU-Mitgliedstaaten den maximal zulässigen Ethanol-Anteil im Ottokraftstoff
von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. % (E10) anheben. Die Neuregelung basiert auf der
Richtlinie 2009/30/EG vom 23. April 2009.

Selbstverpflichtung.

Die Daimler AG begrüßt die in Deutschland geplante Erhöhung des biogenen Anteils in Kraftstoffen.
Im Rahmen einer Selbstverpflichtung hat sich das Unternehmen als einer der ersten Automobilhersteller zum
Ziel gesetzt, bei seinen Fahrzeugen die technischen Voraussetzungen für eine erhöhte Beimischung von
Biokraftstoffen zu schaffen.

E5 und E10 Kraftstoff.

In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter per Verordnung verpflichtet, E5 Kraftstoff weiterhin anzubieten und
zwar zeitlich unbefristet. Damit geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus. Um Fehlbetankungen von
Fahrzeugen, bei denen E10 zu Schäden führen kann, zu vermeiden, sowie um den Verbraucher über das
angebotene Produkt zu informieren, ist eine eindeutige und auffällige Kennzeichnung von E10 sowohl
unmittelbar an der Zapfsäule als auch an der Ausschilderung der Preise notwendig.

Verträglichkeit bei Mercedes-Benz Fahrzeugen.

Die überwiegende Mehrheit aller Mercedes-Benz Ottomotoren ist für den Einsatz von biogenen Kraftstoffen
mit einem Anteil von bis zu 10 % Ethanol geeignet. Ausnahmen sind beispielsweise Oldtimer, Fahrzeuge
bei denen ausdrücklich Super Plus Kraftstoff vorgesehen ist, die erste Generation von Vierzylinder-
Direkteinspritzern sowie Fahrzeuge bei denen kein geregelter 3 Wege Kat verbaut ist.

Welche Mercedes-Benz Fahrzeuge nicht für den neuen E10 Kraftstoff geeignet sind, finden Sie in angehängter
Liste. Diese Typen müssen stets mit „Super Plus schwefelfrei nach DIN EN228“ oder mit der
„Bestandschutzsorte nach DIN 51626-1“ betrieben werden. Die Bestandschutzsorten sind anhand der
Zapfsäulen-Aufschrift „enthält bis zu 5 % Bioethanol“ zu erkennen.

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